Da Bürgergeld im Voraus ausgezahlt wird, konnten diese Änderungen in den bereits erfolgten Januar-Zahlungen nicht berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie: Ihnen entsteht dadurch kein finanzieller Nachteil. Da Kindergeld auf das Bürgergeld angerechnet wird, verringert sich der Anspruch um fünf Euro, wird aber durch den höheren Sofortzuschlag ausgeglichen. Anspruch auf höhere Leistungen besteht nur in Ausnahmefällen. Sollten Ihnen höhere Leistungen zustehen, erfolgt die Nachzahlung automatisch.
Was bedeutet das für Sie?
- Die Bürgergeld-Zahlung für Januar entspricht im Regelfäll Ihrem gesetzlichen Anspruch.
- In Einzelfällen, etwa wenn kein Kindergeld bezogen wird, prüft das Jobcenter die Anpassung und veranlasst notwendige Zahlungen automatisch. Sie müssen nichts unternehmen.
- Ab Februar sind die neuen Beträge für Kindergeld und Sofortzuschlag vollständig in den Berechnungen enthalten. Den geänderten Bescheid erhalten Sie zeitnah.
Wichtig: Keine zusätzlichen Schritte erforderlich! Sollte bei Ihnen eine Nachzahlung nötig ein, wird das Jobcenter dies automatisch veranlassen.