Für Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren in Bezug von Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz die zum Besuch der Schule auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind und der Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt, besteht ein Anspruch auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT).
Antrag für das Schuljahr 2024/2025
Anträge auf die Übernahme der Schülerbeförderungskosten sollten möglichst noch vor Beginn der Sommerferien am 25. Juli eingereicht werden, damit das Jugendticket am ersten Schultag zur Verfügung steht. Je nachdem, zu welcher Gruppe Berechtigte gehören, können sie den Antrag bei einer von zwei Stellen einreichen:
Amt für Soziales und Senioren: Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag, von Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 06221 58-37400 oder 58-38718
Jobcenter Heidelberg: Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) 06221 91 59 222
Für neu eingeschulte Kinder und für Jugendliche ab 14 Jahren wird eine Schulbescheinigung für das Schuljahr 2024/2025 benötigt. Das Jugendticket muss gesondert bei der Rhein-Neckar-Verkehrsgesellschaft (rnv) erstanden werden.