Was
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Wann
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Wo
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Geburtsurkunde beantragen, Geburtsdaten des Kindes werden eist in der Klinik aufgenommen und ans Standesamt übermittelt.
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Innerhalb einer Woche nach der Geburt
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Standesamt am Geburtsort des Kindes
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Krankenversicherung des Kindes anmelden (Geburtsurkunde vorlegen)
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Antrag auf Familienversicherung unmittelbar nach der Geburt
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Geschäftsstellen der Krankenkassen
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Mutterschaftsgeld für die Zeit nach der Geburt
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Mit der Beantragung der Familienversicherung des Kindes
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Mit dem Geburtsurkundenexemplar für Mutterschaftshilfe an die Krankenkasse wenden
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Elternzeit
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Spätestens 7 bzw. 8 Wochen vor Ablauf der Mutterschutzfrist
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Beim Arbeitgeber beantragen
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Elterngeld
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Nach der Geburt, vor Ablauf der Mutterschutzfrist
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Eine Übersicht der Elterngeldstellen in den Bundesländern finden Sie in der Broschüre "Elternzeit"
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Betreuungsgeld
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Ab Vollendung des ersten Lebensjahres, für Kinder, die nach dem 01.08.2012 geboren wurden
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www.l-bank.de
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Vaterschaftsanerkennung
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Vor und nach der Geburt
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Standesamt, Jugendamt, Amtsgericht, Notar, Weitere Infos www.vaterschaftsanerkennung.com
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Unterhaltszuschuss
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Antragstellung nach der Geburt für Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen Unterhalt bekommen
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Kinder- und Jugendamt
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Kindergeld
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Antragstellung nach der Geburt
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Mit der Geburtsurkunde bei der Familienkasse der Arbeitsagentur oder des Arbeitgebers
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Lohnsteuerkartenänderung (Kinderfreibetrag)
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Nach der Geburt
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Finanzamt
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