Erstantragstellung auf Bürgergeld
Sie wohnen im Stadtgebiet Heidelberg und können Ihren Lebensunterhalt nicht aus anderen Mitteln bestreiten.
Wer hat grundsätzlich Anspruch auf Bürgergeld?
Bürgergeld können Menschen erhalten, für die Folgendes gilt:
Sie können arbeiten, aber Ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen vollständig bestreiten oder durch ein (erhebliches) Vermögen. Die Grundsicherung steht auch Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmern offen, wenn diese die Voraussetzungen erfüllen.
Wer Kurzarbeitergeld erhält, aber damit seinen Lebensunterhalt oder den seiner Familie nicht decken kann, kann Bürgergeld als ergänzende Leistung erhalten.
Wie kann ich Bürgergegld beantragen?
- Stellen Sie online einen Antrag auf Bürgergeld unter jobcenter.digital oder
- buchen Sie sich einen Termin zur Neuantragstellung hier auf unserer Homepage oder
- sprechen Sie Montag bis Freitag von 9 - 12 Uhr ohne Termin vor
Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder gültigen Pass) inklusive Meldebestätigung und gültigem Aufenthaltstitel mit.
Weiterführende Informationen sowie den digitalen Lotsen zur Anspruchsprüfung finden Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/einfuehrung-buergergeld